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Weiteres Urteil im Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex gefallen
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Weiteres Urteil im Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex gefallen

Am Kölner Landgericht ist am Donnerstag ein weiteres Urteil im sogenannten „Gladbacher Missbrauchs-Komplex“ gefallen: Ein 33-jähriger Dachdecker aus Bergisch Gladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und dem bandenmäßigen Verbreiten kinderpornografischer Schriften in 13 Fällen für schuldig. 

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.11.2020 05:08

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Mit dem Urteil sind die Richter zweieinhalb Jahre unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß geblieben – aber über die Forderung der Verteidigung hinausgegangen. Die hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Mann gefordert. Insgesamt wurden dem Gladbacher 32 Fälle zur Last gelegt. Er soll unter anderem Kinder in seiner Familie missbraucht sowie bandenmäßig kinderpornografische Schriften verbreitet und auch besessen haben. Es war die Rede von mehr als 20.000 Fotos und tausende Videodateien. 

Zum Vergleich: Der Gladbacher Familienvater, bei dem die Ermittlungen ins Rollen gekommen waren, ist vergangenen Monat zu einer 12-jährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Richter sahen in ihm einen Mann mit manifestierter Pädophilie, hieß es unter anderem zur Begründung. Er hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Im Mai war das bundesweit erste Urteil im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Netzwerk gefallen. Ein 27-jähriger Bundeswehrsoldat aus Kleve wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, außerdem ist er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. In seinem Fall waren die Richter insgesamt zwei Jahre über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.

Derweil laufen die Ermittlungen weiter: Es gibt Tatverdächtige und Opfer in allen Bundesländern, außerdem führen Spuren auch ins Ausland unter anderem die Schweiz und Österreich. Die endgültigen Dimensionen des in Gladbach aufgedeckten Netzwerks sind immer noch nicht absehbar.

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