
Symbolbild
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Der Rückgang würde zeigen, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind, so die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. In unsicheren Zeiten würden Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften kürzen. Minijobber haben allerdings weder Anspruch auf Kurzarbeiter, noch auf Arbeitslosengeld. Vor allem bei Reinigungsfirmen gibt es viele Minijobber. In Oberberg sind mit 1500 Menschen die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung als Minijobber beschäftigt. Die IG BAU fordert, dass auch Minijobs künftig sozialversicherungspflichtig sind.
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