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Wermelskirchen: Freispruch im Brandserien-Prozess
© Stadt Wermelskirchen/Stephan Singer
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Wermelskirchen: Freispruch im Brandserien-Prozess

Freispruch aus Mangel an Beweisen. Dieses Urteil hat das Kölner Landgericht am Dienstag im Prozess um die Brandserie in der Wermelskirchener Innenstadt letzten Sommer gefällt. Damit ist das Gericht den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt Mit dem Urteil steht die Aufklärung der Feuer wieder am Anfang.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2026 13:43

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Fest steht: Das Gericht war nach dem Prozess nicht überzeugt von der Täterschaft des 34-jährigen Angeklagten. Weder Videoaufnahmen noch Zeugenaussagen konnten eindeutig beweisen, dass er die Feuer gelegt hat. Außerdem fehlte es an einem Motiv. Der Wermelskirchener war unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt.

Die insgesamt drei Brände letzte Juni hatten dafür gesorgt, dass 40 Menschen ihre Wohnungen verloren haben. Einige von ihnen erlitten Rauchvergiftungen. Eins der Häuser wurde so stark beschädigt, dass es abgerissen werden musste.  

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