
© Perspektive der zukünftigen Schloßstraße vom Planungsbüro Club L 94
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Das Kölner Landgericht hatte die Fußgängerzone nach einer Klage eines Bergisch Gladbacher Unternehmers gekippt – die Einführung der Fußgängerzone sei rechtwidrig gewesen, heißt es. Da die Stadt jetzt aber zu einer Vollsperrung zurückkehrt, ist eine Besserung für die ansässigen Händler nicht in Sicht. Sie hatten kritisiert, dass Kunden und Anlieferer durch die temporäre Fußgängerzone kaum noch Zugang zu den Geschäften hatten.
Die Stadt hat angekündigt, das Einhalten des Einfahrverbots verstärkt zu kontrollieren und Falschparker abzuschleppen.
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