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Wipperfürth: Geflügelpest ausgebrochen - Aufstallungspflicht
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Das TV-Huhn "Sieglinde" wurde von einem Hund getötet. Ihre Besitzerin forder 4.000 Euro Schadensersatz vom Hundebesitzer.
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Wipperfürth: Geflügelpest ausgebrochen - Aufstallungspflicht

Viele Hühner- und Geflügelhalter rund um Wipperfürth haben es befürchtet. Jetzt ist es bestätigt. Die Geflügelpest ist in einer kleinen Privathaltung mit 20 Tieren ausgebrochen. Und das hat weitereichende Folgen für Hühner, Enten und Co im Oberbergischen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 02.02.2022 05:20

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Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern gibt es jetzt zwei Zonen: eine Dreikilometerzone im Gebiet von Wipperfürth. Und eine Überwachungszone, die auch Teile von Hückeswagen, Radevormwald, Marienheide, Lindlar und Gummersbach umfasst. Für beide Zonen gilt: Eier und Geflügel dürfen nicht mehr herumgefahren werden. Die Betriebe werden beobachtet - und das Schlimmste für viele freilaufende Hühner, Enten und Gänse: Sie müssen im Stall bleiben oder draußen so abgeschirmt werden, dass weder freilebende Vögel noch ihr Kot an sie dran kommen.

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Das müssen Geflügelbesitzer beachten

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Zusammengefasst gilt für Geflügelhalter laut Kreis:

  • Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden
  • keine Nutzung von Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden
  • bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben
  • Geflügelhaltungen müssen dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden

Alle Infos hat der Oberbergische Kreis hier zusammengefasst.

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Die Schutzzone und Überwachungszone

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Wipperfürth: Geflügelpest ausgebrochen - Aufstallungspflicht
© OBK
In den Zonen gelten unterschiedliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung.
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