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Wohl kein Kiffen in Bergischen Biergärten
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Wohl kein Kiffen in Bergischen Biergärten

Trotz der Teilfreigabe von Cannabis werden durch die Bergischen Biergärten im Frühjahr und Sommer wohl keine dichten Hanf-Rauchschwaden ziehen. Es gibt erste Vorstöße, die - wie in Bayern beschlossen - auch für NRW entsprechende Verbote fordern. Unabhängig davon sagen einige Bergische Biergarten-Betreiber schon jetzt: Wir werden vom Hausrecht Gebrauch machen und den Cannabis-Konsum verbieten.

Veröffentlicht: Freitag, 19.04.2024 04:21

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Darüber hinaus gibt es noch andere Beschränkungen: In der Nähe von Kindern darf auch im Biergarten nicht gekifft werden. Genauso gelten die allgemein gültigen Beschränkungen in Fußgängerzonen und in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Kitas. Die Polizei Rhein-Berg hat bislang noch keine Verstöße festgestellt, will aber entsprechend kontrollieren. Sie weist darauf hin, dass die Rechtslage äußerst komplex ist und in Teilen über Anwendung und Auslegung des gesetzlichen Wortlautes noch Unklarheiten herrschen.

Der Hotel- und Gaststätten-Verband weiß bislang noch nicht, wie seine Mitglieder den Cannabis-Konsum mehrheitlich handhaben. Viele Gäste sehen das Kiffen im Biergarten jedenfalls kritisch: Jeder zweite Befragte hat sich in einer Yougov-Umfrage gegen Cannabis in der Gastronomie ausgesprochen. Dafür war nur jeder Dritte.  

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