
Über Wohnungsportale erstellen sie etwa Anzeigen zu Immobilien, die nicht existieren und fordern dann noch vor einer Besichtigung persönliche Daten oder sogar Vorauszahlungen.
Die bergischen Polizeien mahnen dabei zur Vorsicht: Ein seriöser Vermieter würde vor einem persönlichen Besichtigungstermin weder alle persönliche Daten noch eine Vorauszahlung verlangen. Bei zu guten Angeboten sollten Menschen auf Wohnungssuche skeptisch sein.
Die Polizei schlägt unter anderem vor, vor Ort nach der Immobilie zu suchen und eventuell sogar mit Nachbarn zu sprechen, ob dort wirklich eine Wohnung frei ist. Im Oberbergischen habe es solche Fälle schon gegeben, größere Städte und die unmittelbare Umgebung seien für die Betrüger aber interessanter. Im Rheinisch-Bergischen Kreis - mit seiner Nähe zu Köln also "perfekt" für Betrüger - spricht die Polizei von wenigen Fällen pro Monat. Oft gehe es dabei um persönliche Daten, in den seltensten Fällen wurde Geld überwiesen.
Konkrete Tipps der Polizei
Von der Oberbergischen Polizei heißt es: Wohnungssuchende sollten misstrauisch werden, wenn der Preis einer Wohnung sehr viel niedriger liegt als der Preis vergleichbarer Wohnungen in derselben Gegend. Auch viel zu geringe Nebenkosten sind ein Hinweis auf eine Anzeige, die in betrügerischer Absicht geschaltet wurde.
Die Fotos der inserierten Wohnung sollten sich Wohnungssuchende ebenfalls genau ansehen:
. Stimmen die Bilder mit der Beschreibung überein? (Etage, Blick nach draußen, Außenansicht)
. Könnte es sich bei den Fotos auch um Aufnahmen aus einem Hotelzimmer handeln?
. Sind in möblierten Wohnungen extrem teure Designermöbel zu sehen, die nicht zu der geringen Monatsmiete passen?
. Werden dieselben Fotos auch für Wohnungen an anderen Orten benutzt?
. Haben die Täter die Fotos von anderen Online-Portalen für Ferienwohnungen oder Mietwohnungen geklaut? Dies lässt sich meist ganz einfach über die Google-Bildersuche herausfinden.
Seriöse Vermieter und Wohnungsvermittler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nachdem sie den Wohnungsinteressenten bei einem Besichtigungstermin persönlich kennengelernt haben, erfolgt die Übergabe der persönlichen Daten wie Einkommenssteuernachweis und Schufa-Auskunft.
Wer sichergehen will, dass die Wohnungsanzeige echt ist, kann außerdem folgende Punkte überprüfen:
. Ist die Immobilienfirma im Handelsregister eingetragen?
. Gibt es auf der Webseite ein Impressum?
. Findet man online Rezessionen zur Firma?
. Ist die Postadresse echt? (Insbesondere Betrüger aus dem Ausland nutzen häufig Adressen in bester Innenstadtlage, an denen sich beispielsweise ein Einkaufszentrum oder Sehenswürdigkeiten befinden)
. Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Immobilienfirma persönlich per Telefon erreichbar?
. Ist die in der Anzeige angegebene Mietwohnung tatsächlich frei? Dies lässt sich häufig vor Ort bei Nachbarn oder dem Hausmeister erfragen.
Ein weit verbreitetes Szenario: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür soll vorab Geld überwiesen werden.
Viele Internet-Portale mit Wohnungsinseraten haben einen Melde-Button: Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline gestellt.
Was kann man tun, wenn man einem Immobilien-Betrüger aufgesessen ist?
Hat man bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, sollte man umgehend die Bank dazu auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, hat man allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlungen per Lastschrift: Hier kann man innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen geleistet werden. Wenn man auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen ist sollte Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Der Betrug sollte zusätzlich dem betroffenen Immobilienportal gemeldet werden, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.
Mehr Tipps zum Schutz vor Betrug bei der Wohnungssuche gibt es auch hier: https://polizei.nrw/artikel/betrug-bei-wohnungsangeboten