Anzeige
Zu gut integriert für Deutschland?
© Radio Berg
Seyed bei seinem neuen Arbeitgeber (zw. v. r.)
Teilen:

Zu gut integriert für Deutschland?

Seyed Mohsen Hoseyni kommt ursprünglich aus Afghanistan. Seit vier Jahren lebt er im Bergischen, in Wiehl. Seinen Asylantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt - weil er zu gut integriert ist.

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.02.2020 12:00

Anzeige

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes heißt es unter anderem: Es spricht alles dafür, dass er sich auch in einen anderen Kulturkreis integrieren kann. Auch in Afghanistan. Seine Familie ist von dort geflohen, als Seyed (zw. v. r.) zwei Jahre alt war.

Für Seyed fühlt sich das einfach nur schlimm an: 

Ich habe die Gedanken gehabt, dass ich vielleicht auf einem falschen Weg bin. Dabei habe ich meiner Meinung nach alles richtig gemacht. Ich habe versucht zu lernen und mir eine eigene Existenz aufzubauen. Die Antwort des Gerichts hat meine Träume zerstört!
Anzeige

Vorbildliche Integration

Anzeige

Dabei hat Seyed alles getan, um sich zu integrieren. Vor vier Jahren ist er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Wiehl gekommen, hat Deutsch gelernt, seinen Realschulabschluss gemacht, eine Ausbildung zum Elektroniker begonnen und zwei Tage vor der Abschlussprüfung dann das Aus. Die Prüfung hat er trotzdem durchgezogen und bestanden!

Im Grunde ist Seyed das Vorbild für eine gelungene Integration. Und dann wird genau das für ihn zur Stolperfalle. Michael Ott vom Verwaltungsgericht sagt, dass die Frage nach der Integrationsfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist, sie gehört zum Prüfungsverfahren eines Asylantrages:

Es geht nur darum: "Was wäre wenn der Kläger zurückkehren würde? Wie wäre seine Situation dann? Könnte er sich dort integrieren?" Um diese Fragen zu beantworten, war eben ein Kriterium, dass das Gericht gesagt hat, Seyed hat eine gute Fähigkeit sich zu integrieren, und die wird ihm dann auch bei einer, erstmal fiktiv zu unterstellenden Rückkehr nach Afghanistan nützlich sein können.

  

Anzeige

Dankbar für die Unterstützung

Anzeige

In Seyeds Fall hat das Gericht den Asylantrag abgelehnt und entschieden, dass er vorerst für zwei Jahre in Deutschland bleiben darf, wenn er einen Arbeitsvertrag bekommt. Die Firma Oni in Lindlar hat ihn daraufhin eingestellt. In zwei Jahren muss Seyed dann aber wieder zittern. Die Aufenthaltsgenehmigung muss neu beantragt werden und erst wenn Seyed nachweisen kann, dass er fünf Jahre hier gearbeitet hat, darf er auch hier bleiben. Da sind also noch viele Anträge zu schreiben. Aber Seyed ist trotzdem erstmal einfach nur froh: 

Seit dem ich das weiß, fühle ich mich sicher. Ich bin auf der richtigen Seite.  

Und vor allem ist Seyed nicht verärgert über die komplizierte Gesetzgebung, sondern dankbar für die Unterstützung, die er von den Menschen im Bergischen bekommt.

Anzeige
Seyed: Zu gut integriert um zu bleiben
download
Anzeige
Seyed: Für zwei Jahre kann er bleiben
download
Anzeige
Seyed hat einen Ausbildungsplatz bekommen
download
Anzeige
Anzeige
Anzeige