
Zuschüsse für den Wohnungsbau
Im Rheinisch-Bergischen macht der Kreis auf die Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau aufmerksam. Wer zum Beispiel in den sozialen Mietwohnungsbau investieren möchte, kann bei der Tilgung eines Darlehens mit einem Nachlass von bis zu 25 Prozent auf Landesfördergelder rechnen.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.03.2019 15:56
Das gilt für Neubauten und Neuanschaffungen. Aber auch im privaten Bereich ist eine Förderung möglich, sagt der Kreis. Wer zum Beispiel ein Eigenheim bauen möchte, kann dafür ein Darlehen von bis zu 110.000 Euro bekommen – pro Kind gibt es einen Familienbonus von 15.000 Euro.
Wer eine Förderung beantragen möchte, muss sich dafür an die Wohnungsbauförderung des Kreises wenden. Termine für eine Beratung zu möglichen Fördermitteln können unter der 02202 13 2436, der 02202 13 2413 oder per Mail vereinbart werden: wohnungsbauförderung@rbk-online.de.