
Zwei Eilanträge gegen Gottesdienst-Regelung im Oberbergischen
Nicht jedem passen im Oberbergischen die Regeln, die aktuell für Gottesdienste gelten. Eine Privatperson und eine freikirchliche Gemeinde aus Gummersbach haben gegen den Oberbergischen Kreis geklagt. Die Eilanträge sind vor kurzem beim Kölner Verwaltungsgericht eingegangen.
Veröffentlicht: Freitag, 26.02.2021 08:49
Die Eilanträge richten sich sowohl gegen die zeitliche Begrenzung von Gottesdiensten. Laut Verfügung des Kreises dürfen die nur 45 Minuten dauern. Desweiteren wehren sich die Kläger gegen die Einschränkung, dass pro Person zehn Quadratmeter eingeplant werden müssen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist noch nicht absehbar wann über die Eilanträgen entschieden sein wird. Der Kreis könne sich noch bis kommende Woche zu der Sache äußern. Dann sind es aber eh nur noch wenige Tage, für die sich die Entscheidung auswirken könnte. Denn nach jetzigem Stand läuft die Verfügung des Kreises am 7. März aus.