
Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Frauenarzt
Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Ein Odenthaler Frauenarzt muss wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Köln mitgeteilt. Der BGH hatte die Revision einstimmig als unbegründet abgewiesen.
Veröffentlicht: Dienstag, 07.05.2019 12:41
Zwei Jahre und zehn Monate Haft, so lautet das Urteil gegen den Gynäkologen. Der Arzt soll Patientinnen während der Behandlung unnötig lange und unpassend im Intimbereich angefasst haben. Ihm war deshalb vorgeworfen worden, die Behandlungssituation missbraucht zu haben. Das Landgericht Köln hatte den Frauenarzt aus Odenthal deshalb im Juli 2017 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anwältin des Gynäkologen war danach in Revision gegangen. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil jetzt rechtskräftig.