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Zu Beginn des zweiten Prozesstages ist auch die Öffentlichkeit zugelassen, die Aussage des 43-jährigen soll dann aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Den Antrag hatte die Nebenklägerin gestellt, die die Tochter des Angeklagten vertritt. Sie will das Mädchen schützen, wenn die vorgeworfenen Taten im Detail erörtert werden. Auch die Aussage der Mutter soll später unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
Die Anklage wirft dem 43-Jährigen vor, seine 2017 geborene Tochter immer wieder sexuell missbraucht und die Taten gefilmt zu haben.
Dabei habe er gezielt Zeiten ausgenutzt, in denen seine Ehefrau nicht zu Hause war.
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