Kotbeutelpflicht in Wipperfürth: Hundehaltern drohen 70 Euro Bußgeld

Hundehaltern, die in Wipperfürth ohne entsprechende Kotbeutel mit ihrem Hund unterwegs sind, drohen jetzt 70 Euro Bußgeld.

Aufgrund der vom Stadtrat am 22.09.2020 beschlossenen Änderung sind Hundehalter*innen in Wipperfürth beim Ausführen des Hundes nun verpflichtet, Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot dabei zu haben. Auf Verlangen müssen die mitgeführten Hundekotbeutel gegenüber Ordnungskräften jederzeit vorzeigt werden können.

Vergehen bisher nur schwer zu ahnden

Die Verunreinigung des Stadtgebietes durch Hundekot sei leider ein immer wiederkehrendes Thema und ein bestehendes Ärgernis, besonders auf Spielplätzen und Grünanlagen. Grundsätzlich halte sich die Mehrheit der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, jedoch leider nicht alle. Mit der bisher geltenden ordnungsbehördlichen Verordnung war es dem Ordnungsdienst nur möglich, das Vergehen zu ahnden, wenn der Hundehalter mit dem Hund auf „frischer Tat“ angetroffen wurde. Dies gestaltete sich in der Praxis als schwierig und kaum umsetzbar.

Geldbuße auch für auswärtige Hundeführer

Gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 7 der Verordnung handelt ordnungswidrig, wer die Bestimmungen zum Ausführen von Hunden beziehungsweise zum Mitführen von Tieren gem. § 8 der Verordnung verletzt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von 70 Euro geahndet werden.

Diese Regelung gilt auch für Hundehalter*innen, die selbst zwar nicht in Wipperfürth wohnen, aber mit ihrem Hund von außerhalb zu Besuch nach Wipperfürth kommen und sich mit ihrem Hund im Stadtgebiet aufhalten.

Alle Hundebesitzer*innen, deren Hund ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet ist, wurden bereits schriftlich durch das Ordnungsamt über die neue Vorschrift informiert.

© Radio Berg

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