Odenthalerin muss wegen Mordes für acht Jahre in Haft

Es bleibt dabei. Eine 67-jährige Odenthalerin muss für acht Jahre in Haft, weil sie ihren Ehemann getötet hat. Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Mann im Sommer 2019 erst mit Medikamenten und Alkohol betäubt und dann erstochen hat. Es war das zweite Verfahren rund um den Tod des 63-Jährigen.

Im Jahr 2020 hatte das Kölner Landgericht die Frau schon einmal zu acht Jahren Haft verurteilt. Damals wegen Totschlags. Wegen Fehlern in der Urteils-Begründung hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Der zweite Prozess war im Dezember gestartet, wieder war die 67-Jährige wegen Totschlags angeklagt und wieder hatte sie die Tat bestritten.

Schon im ersten Prozess hatte sie angegeben, ihr Mann habe sich die am Ende tödliche Stichwunde zugezogen, als er auf ein „Stöckchen“ gefallen sei. Das hatte ein Rechts-Mediziner für ausgeschlossen erklärt. 

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