Vogelgrippe: Infiziertes Tier an Bevertalsperre gefunden
Veröffentlicht: Montag, 09.03.2026 11:54
Der letzte Vogelgrippe-Nachweis im Bergischen ist Monate her – nun gibt es einen aktuellen: Wie der Oberbergische Kreis am Montag Vormittag mitgeteilt hat, ist das Virus bei einer Wildgans nachgewiesen worden. Demnach ist das Tier an der Bevertalsperre gefunden worden.

Da es sich bei dem infizierten Tier um einen Wildvogel handelt, hat der Kreis keine weiteren Bekämpfungs-Maßnahmen getroffen. Nichts desto trotz rät er Bergischen Geflügelhaltern zur Vorsicht und empfiehlt Schutzmaßnamen.
Dazu gehört unter anderem, jegliche Kontaktmöglichen zwischen den eigenen Tieren und wilden Wasservögeln zu minimieren. Außerdem sollte man zu separater Stallkleidung greifen um zu verhindern, dass das Virus über Kot von Wildvögeln übertragen wird. Wer in seiner Haltung vermehrte Todesfälle verzeichnet muss außerdem das Veterinär-Amt informieren.
Handlungshinweise für die Bevölkerung
- Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.
- Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Personen, die beim Spaziergang oder im Garten einen toten Singvogel finden, können ihn mit einer Plastiktüte aufnehmen, diese umkrempeln, das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen.
- Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden.
- Der Kontakt von Haustieren zu toten oder sterbenden Wildvögeln sollte vermieden werden.
- Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen –, sind umgehend bei der Tierseuchenkasse anzumelden und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mitzuteilen.
Für Meldungen oder weitere Fragen steht Ihnen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Telefonnumer:02261 88-3903 oder über die E-Mail-Adresse: amt39@obk.de zur Verfügung
Das sind die empfohlenen Maßnahmen für Geflügelhalter
- Tränkwasser für Geflügel soll für Wildvögel unzugänglich angeboten werden.
- Die Stallungen und Ausläufe von Geflügel sollten mit separater Stallkleidung und Schuhen betreten werden; an der Schuhunterseite anhaftender Kot kann zu einer Weiterverbreitung beitragen.
- Umfassende Reinigung und Desinfektion vor jeder Einstallung oder nach jeder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse).
- Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln sowie Kontakt zu natürlichen Gewässern.
- Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahren werden.
- Bei Vorkommen von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen ist die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Oberbergischen Kreises umgehend zu informieren.


