Bergische Behörden überwachen Regeln zu Silvester

Feuerwehren, Polizeibehörden, Rettungskräfte und Ordnungsdienste der Städte und Gemeinden im Bergischen wollen angesichts der Corona-Regeln an Silvester besonders wachsam sein. Die Corona-Maßnahmen sollen zur Jahreswende überwacht und mögliche Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.

Das Zünden von Böllern ist trotz des Verkaufsverbots nicht generell verboten. Die entsprechenden Regelungen treffen die Kommunen. Die meisten Städte und Gemeinden im Bergischen haben darauf verzichtet, spezielle Böllerverbots-Zonen einzurichten. In Gummersbach und Bergisch Gladbach etwa rechnet man aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr nicht mit Problemen. Wer noch Raketen oder Knaller übrighat, sollte auf Abstände und örtliche Verbote achten. In Burscheid ist zum Beispiel Feuerwerk auf dem Marktplatz oder dem Raiffeisenplatz in Hilgen verboten, weil eine Kirche bzw. Fachwerkhäuser in der Nähe sind. Dagegen hat die Stadt Leichlingen Silvester-Feuerwerk auf insgesamt sieben Plätzen verboten. Dazu gehört unter anderem der Eicherhofpark, das Jugendzentraum Balker Aue und die Klosterwiese unterhalb des Kinder- und Jugenddorfes St. Heribert. So sollen auch größere Ansammlungen verhindert werden - die Plätze sind nämlich sonst ein Anlaufpunkt für viele Feuerwerk-Fans.

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