Brandserie Wermelskirchen - Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Im Fall der Wermelskirchener Brandserie will die Staatsanwaltschaft Köln die Freilassung des Beschuldigten nicht hinnehmen und hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts eingelegt. Drei Häuser hatten Anfang Juni in einer Nacht in Wermelskirchen gebrannt.

© HM, Radio Berg

Das Amtsgericht hat den daraufhin Festgenommenen mittlerweile aus der U-Haft entlassen, weil es am dringenden Tatverdacht fehle. Nun muss das Kölner Landgericht die Bilder, Tatortspuren, Zeugenaussagen und Sprachnachrichten des 34-Jährigen neu prüfen. Aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse hofft die Staatsanwaltschaft, dass das Amtsgericht seine Entscheidung revidiert und den Beschuldigten erneut in Untersuchungshaft schickt. Ungeachtet dessen würden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall fortgesetzt, heißt es. Auch für den Fall, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben sollte.

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