Grundsteuerreform im Bergischen
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.12.2024 14:24
In allen Kommunen auch bei uns im Bergischen geht es in diesen Wochen um die Frage wie sie die neue Grundsteuerreform ab 2025 umsetzen werden. Mit einem einheitlichen Hebesatz für Wohnen und Gewerbe- oder eben mit einem differenzierten, um Ungerechtigkeiten auszugleichen. In Bergneustadt und Bergisch Gladbach ist die Entscheidung am Abend in den zuständigen Gremien gefallen- demnach wird es dort ab 2025 einen differenzierte Grundsteuer B geben.

Ein Großteil der Bergneustädter und Bergisch Gladbacher werden von dieser Entscheidung profitieren. Denn ein gleicher Hebesatz für Wohnen und Gewerbe hätte bedeutet, dass vorwiegend das Gewerbe entlastet wird und eben nicht die Immobilienbesitzer. Diese Ungleichbehandlung wird nun durch die Entscheidungen in Gladbach und Bergneustadt kompensiert. In Bergneustadt stehen die Hebesätze schon fest- sie liegen für Wohngrundstücke ab dem nächsten Jahr bei 1050 Prozent und für Nichtwohngrundstücke bei 2000 Prozent.