Gummersbach: Missbrauchs-Klage gegen Erzbistum abgewiesen

Das Landgericht Köln hat die Klage einer Pflegetochter eines ehemaligen Pfarrers gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Frau hatte das Erzbistum auf Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro verklagt, wegen einer Vielzahl sexueller Missbrauchs-Taten in den 70er und 80er Jahren seitens des ehemaligen Priesters - der Mann war auch in Gummersbach tätig.

Das Erzbistum könne nicht für Verbrechen des bereits wegen Missbrauchs verurteilten Priesters verantwortlich gemacht werden, so die Begründung des Gerichts. Ein Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Täters sei nicht gegeben, so die Kammer. Sie lehnt ebenfalls eine Haftung des Erzbistums ab, dass es den Täter nicht ausreichend überwacht haben könnte.

Die Frau war die frühere Pflegetochter des Priesters. Er ist bereits zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er von 1993 bis 2018 neun Mädchen unter anderem in Gummersbach teils schwer sexuell missbraucht hatte. Die Frau und eine Betroffenen-Organisation haben inzwischen auch Anzeige gegen Kardinal Woelki erstattet, wegen des Vorwurfs des Prozess-Betrugs.

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