Kosten für Ganztagsbetreuung: NRW-Städte klagen gegen das Land
Veröffentlicht: Freitag, 12.12.2025 14:48
Acht NRW-Städte ziehen vor Gericht, weil sie sich bei den Kosten für die Ganztagsbetreuung im Stich gelassen fühlen. Sie wollen endlich klären lassen, wer für den neuen Rechtsanspruch zahlen muss. José Narciandi aus unserem Landtagsstudio hat exklusiv mit den Oberbürgermeistern aus Hamm, Düsseldorf und Krefeld gesprochen.

Acht Kommunen ziehen vor Gericht
Mehrere Städte in NRW gehen juristisch gegen das Land vor. Düsseldorf, Krefeld, Hamm, Aachen, Bochum, Bielefeld, Düren und Dormagen haben Feststellungsklagen eingereicht. Ihr Ziel: Klären lassen, ob die Finanzierung des neuen bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026 wirklich bei den Kommunen liegt.
Die Städte betonen, dass sie grundsätzlich zum Ganztag stehen - ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler erstmals einen Anspruch auf einen Platz, bis 2029 betrifft das alle Grundschulkinder. In NRW werden dafür rund 150.000 zusätzliche Betreuungsplätze benötigt. Doch ohne klare gesetzliche Grundlage und eine sichere Finanzierung sei das kaum zu stemmen, so der Städtetag.
Kommunen werfen dem Land Untätigkeit vor
In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW, dass das Land das im Koalitionsvertrag angekündigte Ausführungsgesetz immer noch nicht vorgelegt hat. Damit sei auch die Finanzierung nicht geregelt.
„Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss auch das Land seinen Beitrag leisten“
Das sagt Hamms Oberbürgermeister Marc Herter. Seine Stadt steckt wie viele andere in einer „katastrophalen Finanzlage“.
Auch Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld unterstützt die Klage. Er warnt, dass viele Städte den Ausbau der Ganztagsbetreuung derzeit nur unter massiver Belastung ihrer Haushalte stemmen können. Der Städte- und Gemeindebund sieht zudem das Konnexitätsprinzip verletzt:
„Wer bestellt, muss auch bezahlen“, so Hauptgeschäftsführer Christof Sommer.
Autor: José Narciandi