Stichwahl: das bei Briefwahl beachten
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.09.2025 13:59
Am Sonntag stehen in beiden Bergischen Kreisen sowie in acht Kommunen die Stichwahlen an. Neue Wahl-Benachrichtigungen hat es dafür nicht gegeben. Zum Wählen braucht es entweder den Wahlschein der Kommunalwahl oder den Personal-Ausweis. Es kann auch wieder direkt oder per Brief gewählt werden - damit das jetzt noch klappt, gibt es einige Dinge zu beachten.

Jetzt noch Briefwahl beantragen und die Unterlagen zurückschicken funktioniert nicht mehr. Ohnehin haben unsere Kreise und Kommunen dazu geraten, die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen direkt bei der Kommune einzuwerfen. Das geht noch bis Sonntag um 16 Uhr. Wer Briefwahl beantragt hat, die Unterlagen aber noch nicht bekommen hat, sollte das in jedem Fall reklamieren. Das ist noch bis Samstag Mittag im jeweiligen Wahlbüro möglich. Alternativ kann man auch in den Direkt-Wahl-Büros der Kommunen wählen oder - ganz klassisch - im Wahl-Lokal Sonntag.
Hier findet ihr alle Infos zur Stichwahl für euer Kommune. Klickt dazu einfach auf eure Kommune!
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