Urteil: Bewährungsstrafe für selbstgebaute Bombe

Der Mann, der im vergangenen Oktober eine nicht zündfähige Bombe in der RB 25 hinterlegt hat, ist zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wir haben uns für acht Monate auf Bewährung entschieden, hieß es vom Amtsgericht Hagen. Mehr als dieses Strafmaß hielt das Gericht nicht für erforderlich, hieß es. 

Gericht

Der 22-jährige syrische Flüchtling hatte im Oktober einen selbstgebauten, nicht zündfähigen Sprengsatz in der bergischen Regionalbahn deponiert, weil er laut NRW Innenministerium unter anderem unzufrieden mit der Bearbeitung seines Asylantrags war. Der Mann hatte das Paket zunächst in einem Abfalleimer des Zugs versteckt und dann im Laufe der Fahrt von Lüdenscheid nach Engelskirchen an eine auffälligere Stelle gelegt. Die Ermittler waren sich danach einig, dass die Tat keine terroristische Motivation hatte und der Syrer auch nicht als Gefährder einzustufen war. 

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