Verhandlung in Köln - darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?
Veröffentlicht: Dienstag, 08.03.2022 10:47
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die AfD überwachen. Die AfD will das verhindern. Der Streit beschäftigt seit Dienstagvormittag das Kölner Verwaltungsgericht. Die Richterinnen und Richter müssen prüfen, ob der Verfassungsschutz genug in der Hand hat, um die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Damit könnten auch Telefone abgehört oder V-Leute auf die AfD angesetzt werden.

Ist die AfD eine Gefahr für die Demokratie? Das ist die Kernfrage - und eine Entscheidung dazu innenpolitisch durchaus heikel. Ist doch die AfD in allen Landtagen sowie im Bundestag vertreten.
Das Interesse an dem Verfahren ist bundesweit sehr groß. Das Verwaltungsgericht ist daher extra in den Kristallsaal der Koelnmesse nach Deutz gezogen. Den Richtern liegen 10.000 Seiten Akten, 100 weitere Aktenordner sowie zahlreichen Datenspeicher vor. Anhanddessen müssen sie entscheiden, ob Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Haltung der AfD gefunden wurden.


