Was kommt da alles auf die Straßen?
Veröffentlicht: Montag, 18.03.2019 05:18
Noch in diesem Frühjahr, so lautet das Ziel, sollen neue Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland fahren dürfen. Aber wo? Und wie? Das ist noch nicht geklärt und wird aktuell geklärt.

Neue Formen der "urbanen Mobilität" zu schaffen, ist das Ziel. Mit dem elektrischen Einrad zur Bahn, das Ding dann wie eine Tasche halten, Bahn fahren und danach, hopp, wieder drauf. Sieht cool aus, ist schnell - und hoffentlich auch verkehrssicher. Das genau klären die Fachleute aktuell. Fahren die Dinger auf dem Gehsteig? Auf der Straße?
Geräte mit Lenk- oder Haltestange
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, damit E-Kleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können.
Vorgesehen ist, dass Elektrokleinstfahrzeuge zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder "mit der Maßgabe besonderer Vorschriften" behandelt werden.
Elektrokleinstfahrzeuge sollen auf vorhandenen baulich angelegten Radwegen oder Radfahrstreifen fahren – nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.
Und was ist mit Helm?
Die Auskunft lautet: Eine Helmpflicht ist nicht vorgesehen. Und mehr noch: Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht vorgesehen. Eine Versicherungspflicht ist vorgesehen (Versicherungsaufkleber).
Die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen - gratis - in öffentlichen Verkehrsmitteln ist vorgesehen.
Geräte ohne Lenkstange
Das Verkehrsministerium arbeitet daran, auch Geräten ohne Lenkstange, wie etwa Hoverboards, baldmöglichst die Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen. Auch für sie soll es einen passenden Rechtsrahmen geben, der sicheres Fahren gewährleistet.
Um diese Geräte zügig in den Verkehr zu bringen, wird es eine Ausnahmeverordnung mit wissenschaftlicher Begleitung geben. An den Details dazu (etwa der Frage, wo diese Geräte fahren dürfen) wird derzeit noch gearbeitet.
Zusammenfassung: Lagebericht
Der Verordnungsentwurf für Geräte mit Lenk- und Haltestange wurde der Europäischen Kommission zur Notifizierung zugeleitet. "In Kürze" erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019. Der Entwurf ist online einsehbar.
Die Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenk- und Haltestange wird gleichzeitig mit der Verordnung für Geräte mit Lenkstange auf den Weg gebracht, so dass Geräte ohne Lenkstange voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 gefahren werden können. Die Ausnahmeverordnung ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dadurch läuft das Verfahren recht schnell.
Danke an mop'n'roll in Bergisch Gladbach-Paffrath, bei denen unser Reporter sich über die Fahrzeuge informieren durfte!