Oberberg setzt neue Quarantäneregeln schon jetzt um
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.01.2022 05:50
Der Oberbergische Kreis will nicht länger warten: In Oberberg gelten schon ab sofort neue Quarantäne-Regeln.

Und zwar die, auf die sich Bund und Länder letzten Freitag geeinigt haben. Möglich wird das durch eine sogenannte Einzelfallentscheidung. Die neuen Regeln gelten auch bei denjenigen, die aktuell noch in Quarantäne sind. Das heißt, der ein oder andere könnte früher entlassen werden. Laut neuer Regelung müssen Geboosterte nach Kontakt zu einem Infizierten gar nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt auch für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Ansonsten gilt generell: Für Infizierte und Kontaktpersonen endet die Quarantäne nach zehn Tagen – mit Freitest-Option nach 7 Tagen.
Die neuen Regeln werden im Bund-Länder-Beschluss vom 07.01.2022 folgendermaßen
zusammengefasst (siehe www.bundesregierung.de):
• Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in
Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder
deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Das bedeutet im Oberbergischen Kreis: Wer die genannten Bedingungen erfüllt und aktuell
als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, in Quarantäne ist, darf die Quarantäne
unmittelbar beenden. Eine Freitestung ist nicht notwendig.
• Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation
bzw. Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen
per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.
Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload
(Bereich: Negativtest-Nachweis).
11.01.2022: Oberbergischer Kreis setzt neue Quarantäneregeln
schon jetzt um Seite 2/2
• Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich
als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest
freitesten.
Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload
(Bereich: Negativtest-Nachweis).
• Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte
können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCRTest.
Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.
Übermittlung des negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: www.obk.de/upload
(Bereich: Negativtest-Nachweis).