Opa getötet - Urteil nach Mord in Gummersbach rechtskräftig
Veröffentlicht: Freitag, 21.02.2025 10:38
Es bleibt dabei: Weil er seinen Opa erst betäubt, ihn dann in seinen Sessel gesetzt und dessen Haus angezündet hat, muss ein 22-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes um den Vorfall in Gummersbach-Dieringhausen aus dem Jahr 2022 abgelehnt.

Der BGH hat den Revisions-Antrag der Verteidigung als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Damit ist das Urteil des Kölner Landgerichts rechtskräftig. Das sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige seinen 83-jährigen Opa sediert in einen Sessel gesetzt und dann sein Haus in Gummersbach-Dieringhausen angezündet hat. Obwohl er danach noch versucht hatte den Senior zu retten, war der kurze Zeit später an den Folgen einer Rauchvergiftung verstorben. Das Landgericht hat das als Mord eingestuft. Es sah die Merkmale Heimtücke und Brandlegung als gegeben an.