Verfahren um Stadtarchiv-Einsturz vorläufig eingestellt

Über 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, hat das Kölner Landgericht das Verfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen die Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Wenn sie zahlen, wird es kein weiteres Verfahren mehr geben.

Gerechtigkeit Urteil Gericht

Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Bauleiter, einen Bauüberwacher und einen Oberbauleiter. Als Grund für die Entscheidung führt das Gericht unter anderem an, dass den Angeklagten – Zitat: „lediglich eine mittelbare Verantwortlichkeit“ zum Vorwurf gemacht werden könne. Die unmittelbare Schuld sollen ein Baggerfahrer und ein Polier haben. Der Baggerfahrer sei aber inzwischen verstorben, der Polier wurde aufgrund einer Erkrankung vor ein paar Jahren verhandlungsunfähig. Außerdem sei das öffentliche Interesse gesunken, auch weil die Ursache für den Einsturz mittlerweile aufgeklärt ist, so das Gericht.

Der Bundesgerichtshof hatte 2021 die ersten Urteile gegen die vier Angeklagten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Zwei von ihnen waren in erster Instanz zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden, die beiden Bauleiter wurden aus rechtlichen Gründen freigesprochen.

Am 3. März 2009 war es bei Bauarbeiten für die Nord-Süd-Stadtbahn in Köln zum Einsturz des Stadtarchivs sowie zweier Häuser gekommen. Dabei kamen zwei Menschen zu Tode.

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