Briefwahlunterlagen online beantragen
Veröffentlicht: Freitag, 10.01.2025 12:56
Für die Bundestagswahl am 23. Februar können ab Sonntag in den ersten bergischen Kommunen die Briefwahl-Unterlagen online beantragt werden. Ein Angebot, auf das die Wahlberechtigten in jedem Fall zurückgreifen sollten, sagen die Wahlämter.

„Jeder Tag zählt!“, heißt es aus Gummersbach. Wer die Unterlagen online beantragt, kann sicher sein, dass sie verschickt werden, sobald die Stadt die Stimm-Zettel hat. Warten auf die Wahlbenachrichtigung gehe zwar, sei aber unsicher. Denn auch wenn die bis spätestens 2. Februar da sein sollen, sei nicht garantiert, dass die Briefwahl-Unterlagen rechtzeitig ankommen. Wermelskirchen rät daher dazu, vor Ort im Wahllokal seine Stimme abzugeben. In Burscheid und Gladbach kann die Briefwahl ab Sonntag online beantragt werden, in Wermelskirchen und Gummersbach ab Montag.
Hier weitere Infos der Kommunen:
Stadt Rösrath: Briefwahlunterlagen können mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, postalisch über das Formular in der Wahlbenachrichtigung oder schon vorher per Mail an wahlen@roesrath.de beantragt werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 2. Februar 2025 angekommen sein, soll man sich unter 02205 802 223 im Wahlbüro melden.
Stadt Wermelskirchen: Die Briefwahlunterlagen können ab dem Eintreffen der Wahlbenachrichtigung postalisch über das Formular in der Wahlbenachrichtigung oder schon vorher per Mail an wahlen@wermelskirchen.de beantragt werden. Ab dem 13. Januar gibt es außerdem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über einen Link auf der Homepage www.wermelskirchen.de zu beantragen.
Stadt Burscheid: Die Briefwahlunterlagen können ab dem Eintreffen der Wahlbenachrichtigung postalisch über das Formular in der Wahlbenachrichtigung oder per Mail an wahlen@burscheid.de beantragt werden. Ab dem 12. Januar gibt es außerdem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über einen Link auf der Homepage www.burscheid.de zu beantragen.
Stadt Gummersbach: Die Wahlbenachrichtigungen werden bei dieser Wahl nicht wie gewohnt als Postkarte, sondern als Brief versendet. Die Stadt rät aufgrund der kurzen Zeit zwischen Verschicken der Wahlbenachrichtigung und der Wahl dazu, seine Stimme direkt im Wahlbüro abzugeben. Wer das nicht kann oder will, kann natürlich trotzdem Briefwahlunterlagen beantragen. In Gummersbach geht das am Montag, dem 13. Januar über einen Link auf der Homepage der Stadt gummersbach.de/briefwahl. Das ginge auch schon vor Eintreffen der Wahlbenachrichtigung.
Stadt Bergisch Gladbach: Die Briefwahlunterlagen können ab dem Eintreffen der Wahlbenachrichtigung postalisch über das Formular in der Wahlbenachrichtigung oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ab dem 12. Januar gibt es außerdem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über einen Link auf der Homepage www.bergischgladbach.de zu beantragen. Telefonisch können die Unterlagen nicht beantragt werden.