Verzögerte Insolvenz durch Corona-Soforthilfen?

Viele Unternehmen in unserer Region stehen durch die Corona-Soforthilfen des Landes vor einer verzögerten Insolvenz. Das befürchtet der DEHOGA Nordrhein. Das Land fordert jetzt von den Betrieben, die solche Soforthilfen erhalten haben, Verwendungsnachweise unter neuen Bedingungen.

Weil sich die Bedingungen für die Soforthilfe nachträglich geändert haben, werden einige Gaststätten das Geld wieder zurückzahlen müssen. Das wäre der Todesstoß für viele Unternehmen im Gastgewerbe, heißt es vom DEHOGA. Es geht dabei unter anderem um die Personalkosten, die nicht mit angerechnet werden dürfen. Der Gastronomieverband empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, aktuell keine Nachweise abzugeben und fordert von der Politik, die Förderbedingungen zu ändern.

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